Länderprofil
Abbildung Montenegro 2002

Montenegro

Gültigkeit Seit 01.01.2002
Amtssprache Montenegrinisch

Beschreibung

Das montenegrinische Berufsbildungssystem umfasst 39 Bildungseinrichtungen (Schulen). Das staatliche Verwaltungsorgan, das für die gesamte Bildungspolitik einschließlich der Berufsbildung zuständig ist, ist das Bildungsministerium (Ministarstvo prosvjete).

Die Primarbildung ist die einzige verpflichtende Form von Bildung in Montenegro. Sie beginnt im Alter von 6 Jahren und endet mit 14 bzw. 15 Jahren. Für den Einstieg in eine Berufsausbildung ist der Abschluss der Primarschule Svjedočanstvo o završenoj osnovnoj školi erforderlich. Bewirbt sich ein Schüler oder eine Schülerin um Aufnahme an einer beruflichen Sekundarschule, gehen die folgenden Qualifikationsmerkmale in das Ranking ein:

- allgemeines Bildungsniveau in den letzten drei Klassenstufen der Primarschule;

- besondere Begabungen bzw. Fähigkeiten, die für den Bildungserfolg wichtig sind.

Die Berufsbildung in Montenegro gliedert sich in die Berufsgrundbildung (zwei Jahre), die nach erfolgreichem Bestehen zum Abschluss Diploma o položenom praktičnom ispitu führt; die berufliche Sekundarbildung (drei oder vier Jahre, Niveau III und IV) ), die nach erfolgreichem Bestehen zum Abschluss Diploma o položenom završnom ispitu (drei Jahre) bzw. Diploma o položenom stručnom ispitu (vier Jahre) führt und die berufliche Post-Sekundarbildung (bis zu zwei Jahre, aufbauend auf der beruflichen Sekundarbildung). Die berufliche Post-Sekundarbildung umfasst die Meisterprüfung  Diploma o položenom majstorskom ispitu und ein Fachhochschulstudium, das nach erfolgreichem Bestehen zum Abschluss Diploma o stečenom višem stručnom obrazovanju führt.  

Die berufliche Sekundarbildung in Montenegro findet überwiegend an Berufsschulen statt, die mit den erforderlichen Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sind. Die Schulen sind außerdem angehalten, mit Unternehmen auf nationaler und lokaler Ebene zusammenzuarbeiten und auf diese Weise öffentlich-private Partnerschaften einzugehen.

Auszubildende, die eine vierjährige Berufsschule abschließen und eine externe berufliche Prüfung absolvieren, die für den Eintritt in den Arbeitsmarkt qualifiziert, erhalten außerdem die Hochschulzugangsberechtigung.

Absolventen von dreijährigen Berufsschulen haben keine Zugangsberechtigung zur Universität. Auszubildende mit diesen Abschlüssen treten direkt in den Arbeitsmarkt ein (Friseur/-in, Fliesenleger/-in, Schweißer/-in etc.).

  • Es gibt zwei Arten der beruflichen Post-Sekundarbildung: die Meister-Ausbildung samt Meisterprüfung (Obuka za majstora) und die Fachhochschulausbildung (Više stručno obrazovanje).

Für die Meisterprüfung müssen Auszubildende entweder a) eine dreijährige berufliche Sekundarschule absolviert, die Abschlussprüfung bestanden und drei Jahre Berufserfahrung in ihrem Beruf gesammelt, oder b) eine vierjährige berufliche Sekundarschule absolviert, die Berufsprüfung bestanden und zwei Jahre Berufserfahrung in ihrem Beruf gesammelt haben. Auszubildende können an einer Fachhochschule studieren, wenn sie entweder a) eine vierjährige berufliche Sekundarbildung oder b) eine dreijährige berufliche Sekundarbildung absolviert und die Meisterprüfung bestanden haben.

Aktuelle Reformprozesse

2010: Verabschiedung des Gesetzes über den nationalen Qualifikationsrahmen

2011: Verabschiedung des Gesetzes über die nationalen Berufsqualifikationen

2012: Verabschiedung der Grundlagen für die Modularisierung und Bewertung von Studienleistungen in den Berufsbildungslehrplänen

Es gibt heute rechtliche Voraussetzungen für die Modularisierung der Lehrpläne für die Berufsgrundbildung und die sekundäre und post-sekundäre Berufsbildung. Die Lehrpläne werden derzeit modularisiert.

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 1990 bis 2002
Gültigkeit: Seit 01.01.1990

Beschreibung

Sekundarschulen umfassten u. a. allgemeinbildende Sekundarschulen (Gymnasien), Berufsschulen und Kunstschulen.

In Berufsschulen wurde den Schülerinnen und Schülern allgemeine und praktische Berufsbildung vermittelt. Zu den Berufsschulen gehörten:

Technisch-gewerbliche Schulen (Bauwesen, Maschinenbau, Schiffsbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaft u. a.), an denen die Auszubildenden die vierte Qualifikationsstufe erreichen konnten (Dauer der Ausbildung 4 Jahre);

Berufsschulen (Gastronomie, Handel, Transportwesen u. a.), an denen die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung bis zur vierten Qualifikationsstufe durchlaufen können (Dauer der Ausbildung 4 Jahre);

Berufsschulen an denen die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung bis zur dritten Qualifikationsstufe durchlaufen können (Dauer der Ausbildung 3 Jahre).

 

Je nachdem, wie komplex die Aufgaben und Berufe waren, konnten an einer Berufsschule Abschlüsse der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Qualifikationsstufe erlangt werden.

Der erforderliche Zeitraum zur Erlangung einer Qualifikationsstufe war im jeweiligen Studienprogramm festgelegt:

I. Qualifikationsstufe: Durchführung einfacher Aufgaben (Dauer: 3 Monate bis 1 Jahr);

II. Qualifikationsstufe: Durchführung von Aufgaben geringer Komplexität
(Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre);

III. Qualifikationsstufe: Durchführung von Aufgaben mittlerer Komplexität (Dauer: 3 Jahre);

IV. Qualifikationsstufe: Durchführung komplexer Aufgaben (Dauer:4 Jahre);

V. Qualifikationsstufe: Durchführung fachspezifischer Aufgaben von hoher Komplexität
(Dauer: 1 Jahr - Voraussetzung ist der Erwerb der vierten Qualifikationsstufe und mindestens zwei weitere Jahre erfolgreicher berufsspezifischen praktischer Arbeit);

 

Einem Absolventen / einer Absolventin der dritten Qualifikationsstufe wurde gestattet, nach mindestens 3 Jahren erfolgreicher Berufspraxis in dem jeweiligen Beruf die fünfte Qualifikationsstufe zu erwerben, wenn die vierte Qualifikationsstufe nicht erworben werden konnte.

Auszubildende erwarben berufliche Kompetenz mit dem Abschluss eines Studienprogramms der ersten (I) und der zweiten (II) Qualifikationsstufe.

Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten Auszubildende, die ein Studienprogramm der dritten (III) und der vierten (IV) Qualifikationsstufe absolviert hatten.

Auszubildende erreichten eine fachliche Spezialisierung im Sekundarbereich mit dem Abschluss eines Studienprogramms der fünften (V) Qualifikationsstufe.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Das Berufsbildungssystem in Montenegro wird vom Bildungsministerium (Ministarstvo prosvjete) und dem Berufsbildungszentrum (Centar za stručno obrazovanje) reguliert, unterstützt durch andere Einrichtungen.

Das Bildungsministerium ist zuständig für die Planung, Umsetzung und Bewertung der staatlichen Bildungs- und Ausbildungspolitik, Gesetze und anderen Reglements. Außerdem entscheidet es in Rechtsangelegenheiten, kümmert sich um Management und berufliche Aufsicht, verabschiedet Lehrpläne und andere Dokumente des abgeleiteten Rechts und plant und programmiert die Weiterentwicklung des Bildungssystems und dessen Finanzierung. Im Bestreben, das Bildungssystem zu dezentralisieren, wurden jedoch neue Einrichtungen und Organe gegründet und einige Zuständigkeiten des Ministeriums an diese delegiert. Dabei handelt es sich um das Berufsbildungszentrum, das Büro für Bildungsdienstleistungen, das Prüfungszentrum und den nationalen Bildungsrat.

Das Berufsbildungszentrum kümmert sich um Entwicklung, Beratung, Forschung und fachwissenschaftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung. Es wurde im Jahr 2003 von der Regierung Montenegros und deren Fachministerium, dem Arbeitsamt, der Wirtschaftskammer und dem Dachverband der Gewerkschaften Montenegros gegründet.

Der nationale Bildungsrat (Nacionalni savjet za obrazovanje) liefert die wissenschaftliche Grundlage für die Vorbereitung von Entscheidungen und Gesetzentwürfen.

Das montenegrinische Schulnetz besteht nach Angaben der European Training Foundation aus 26 Berufsschulen, 11 zweigleisigen Schulen (allgemeinbildende Sekundarschule und Berufsschule in einer Schule zusammengefasst) und 2 Bildungszentren, die ebenfalls berufsbildende Lehrpläne umsetzen.

 

Informationen des Auswärtigen Amtes