Länderprofil
Abbildung Kamerun 1990

Kamerun

Gültigkeit Seit 01.01.1990
Amtssprache Französisch, Englisch Amtssprachen sind Französisch (etwa 80% der Bevölkerung) und Englisch (etwa 20% der Bevölkerung). Es existiert außerdem eine Vielzahl an weiteren afrikanischen Sprachen.

Beschreibung

Kameruns Berufsbildungssystem gliedert sich grob in drei Zuständigkeitsbereiche.

Für die Abschlüsse der sog. „formation professionnelle“ ist das Ministerium für Arbeit und Berufsbildung (Ministère de l'emploi et de la formation professionnelle - MINEFOP) zuständig.

Für die Abschlüsse der sog. „enseignement technique et professionnel“ sind zwei Ministerien zuständig. Die berufsbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe liegen in der Verantwortung des Ministeriums für das Sekundarschulwesen (Ministère des enseignements secondaires - MINESEC). Die Abschlüsse im post-sekundären und tertiären Bereich liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Hochschulbildung (Ministère de l'enseignement supérieur - MINESUP).

Nach dem erfolgreichen Besuch der verpflichtenden 6-jährigen Grundschule und dem Erwerb der Abschlüsse "First School Leaving Certificate (FSLC)" oder "Certificat d'Études Primaires (CEP)" können die Schüler/innen folgende berufsbildende Abschlüsse erwerben:

Im anglophonen System können Schüler/innen an Sekundarschulen (Secondary School) innerhalb von 5 Jahren in den berufsbildenden Fachrichtungen das "General Certificate of Education Ordinary-Level (GCE-O Level)" erwerben. Anschließend besteht die Möglichkeit innerhalb von 2 weiteren Schuljahren die Hochschulreife "General Certificate of Education Advanced-Level (GCE-A Level)“ zu erwerben.

Im anglophonen wie auch im frankophonen System kann an beruflichen Sekundarschulen (Collège d'enseignement technique) innerhalb von 4 Jahren ein "Certificat d'Aptitude Professionnelle (CAP)" in unterschiedlichen beruflichen Fachrichtungen erworben werden.

Für Inhaber des "Certificat d'Aptitude Professionnelle (CAP)" besteht die Möglichkeit, zwei weitere höhere berufliche Abschlüsse nach Bestehen einer Berufsprüfung zu erwerben: Das "Brevet d'études professionnelles (BEP)" und ggf. darauf aufbauend das "Brevet professionnel (BP)". Mit diesen Abschlüssen wird keine Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Nach dem Erwerb eines ersten Zeugnisses der Sekundarstufe kann nach dem Besuch 2-jähriger technischer Lyzeen (Lycée Technique) nach Bestehen einer Zwischenprüfung („Probatoire“) das Zwischenzeugnis "Certificat de Probation“ erworben werden. Diese stellt keine berufliche Qualifikation dar, sondern ist lediglich Voraussetzung, um nach einem weiteren Schuljahr mit Bestehen der je nach Fachrichtung unterschiedlichen Prüfungen entweder das "Baccalauréat technique" oder das "Brevet de Technicien (BT)" zu erlangen. Absolventen des "Baccalauréat" können anschließend ein "Diplôme de Technicien Spécialisé (DTS)" nach einem weiteren Jahr an einem Centre de formation professionnelle d'excellence erwerben.

Im post-sekundären Bereich gibt es für Inhaber einer beruflichen oder allgemeinen Hochschulreife (GCE A-Level, Baccalauréat, Brevet de Technicien) die Möglichkeit, eine 2-jährige staatliche Fachhochschule (Institut Universitaire de Technologie) zu besuchen und dort den Abschluss "Diplôme Universitaire de Technologie (DUT)" zu erwerben oder auf  eine 2-jährige private Hochschule (Institution Privée d'Enseignement supérieur - IPES) zu wechseln um dort den Abschluss "Brevet de Technicien Supérieur (BTS)" zu erlangen.

Über den Weg der sog. „formation professionnelle“ kann der Abschluss "Diplôme bzw. Certificat de qualification professionnelle (DQP(CQP)" erworben werden. In der Regel wird dieser Abschluss über einen 1- bis 2-jährigen Ausbildungskurs an einem Berufsbildungszentrum (structure de formation professionnelle), in einem Lehrverhältnis oder auch einer Mischform erlangt. Der Abschluss wird nach Bestehen einer nationalen Abschlussprüfung vergeben.

Neben den oben genannten drei wichtigsten zuständigen Ministerien im Bereich der Berufsbildung liegen einige berufsbildende Ausbildungsgänge in der Zuständigkeit weiterer Ministerien wie beispielsweise dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Ministère de l'agriculture et du développement rural).

Landesspezifische Besonderheiten

Das kamerunische Bildungssystem gliedert sich im allgemeinbildenden Bereich in zwei verschiedene Teilsysteme, das frankophone und das anglophone System, was auch die Zweisprachigkeit des Landes widerspiegelt.

Aktuelle Reformprozesse

Im Jahr 2006 wurde die einst 7-jährige anglophone Grundschule auf 6 Schuljahre reduziert, um sie der Dauer der Grundschule des frankophonen Systems anzugleichen.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Drei Einrichtungen des Ministeriums für das Sekundarschulwesen (Ministère des enseignements secondaires – MINESEC) sind zuständig für die unterschiedlichen Abschlüsse, Prüfungen und Zeugnisse im kamerunischen Bildungswesen:  

Die Direktion für Prüfungen, Auswahlverfahren und Zertifizierung (Direction des examens, concours et de la certification – DECC) ist zuständig für die nationalen Prüfungen und die Ausstellung der Zeugnisse des „Brevet d’études du premier cycle (BEPC)“ und des „Certificat d’aptitude professionnelle (CAP)“.

Das Büro für die anglophone Hochschulreife (General Certificate of Education Board – GCE-Board) ist zuständig für die nationalen Prüfungen und die Ausstellung der Zeugnisse des „General Certificate of Education Ordinary Level (GCE-O Level)“, des „General Certificate of Education Advanced Level (GCE-A Level) wie auch für die nationalen Prüfungen in Englisch der frankophonen Abschlüsse „Certificat de Probation“, „Brevet de Technicien (BT)“, „Baccalauréat technique“, „Brevet d’études professionnelles (BEP) und „Brevet professionnel (BP)“.

Das Büro für die frankophone Hochschulreife (Office du Baccalauréat du Cameroun – OBC)  ist zuständig für die nationalen Prüfungen und die Ausstellung der Zeugnisse in Französisch der frankophonen Abschlüsse „Certificat de Probation“, „Brevet de Technicien (BT)“, „Baccalauréat technique“, „Brevet d’études professionnelles (BEP) und „Brevet professionnel (BP)“.

Das Ministerium für die Hochschulbildung (Ministère de l’enseignement supérieur – MINESUP) ist zuständig für die nationalen Prüfungen und die Ausstellung der Zeugnisse  (sowohl in Englisch als auch in Französisch) für das „Brevet de Technicien Supérieur (BTS)“ und das „Diplôme Universitaire de Technologie (DUT)“.

Lehrpläne 

Lehrpläne des „enseignement technique et professionnel“ finden sich unter folgendem Link: Progammes d'études (minesec.gov.cm)

Informationen des Auswärtigen Amtes