Länderprofil
Abbildung Deutschland 1969

Deutschland

Gültigkeit Seit 01.09.1969
Amtssprache Deutsch

Beschreibung

Die Zuständigkeit für die Bildungspolitik liegt in Deutschland in erster Linie bei den Bundesländern. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie insbesondere das allgemeine Schulwesen ausgestalten. Die Grundstruktur des deutschen Bildungssystem ist aber bundesweit ähnlich:

Nach dem Abschluss der 4- bis 6-jährigen Grundschule gibt es in Deutschland folgende weiterführende Schulen: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen (vereinen die drei vorgenannten Schultypen in einer Schulform). Im Anschluss daran gibt es für Absolventen/innen aller Schultypen die Möglichkeit einer beruflichen Erstausbildung. Rechtlich gibt es keine Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Erstausbildung.

Die politische Zuständigkeit für die berufliche Bildung ist in Deutschland geteilt. Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Bund und die Tarifpartner, anhand bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen geregelt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat hier eine koordinierende Funktion. Die Ausbildung an der Berufsschule unterliegt der Aufsicht der einzelnen Bundesländer. Auf Bundesebene wird von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan beschlossen, der von den Bundesländern unverändert übernommen oder in eigene Lehrpläne umgesetzt werden kann.

Für Schüler/innen die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, wurde das sogenannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem die Grundqualifikationen eines Berufsfeldes erworben werden können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden.

Die häufigste Form der beruflichen Erstausbildung ist die duale Ausbildung. Der theoretische Teil der Ausbildung wird in der Berufsschule vermittelt, der praktische Teil in einem Unternehmen. Auszubildende arbeiten an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und besuchen an ein bis zwei Tagen die Berufsschule (Verteilung der Tage variieren je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr). Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht angeboten werden. In manchen Bereichen wird der praktische Teil durch den Besuch einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte ergänzt. Diese Ausbildungsstätten können bestimmte praktische Teilbereiche einer Ausbildung abdecken, die in vielen Betrieben beispielsweise aufgrund der Größe oder Spezialisierung nicht angeboten werden können. Die Dauer einer Berufsausbildung im Dualen System variiert je nach gewähltem Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Etwa in der Mitte der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Diese werden von den zuständigen Stellen (z.B. von den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) organisiert und durchgeführt. Zur Durchführung wird ein Prüfungsausschuss eingerichtet.

Neben der dualen Ausbildung gibt es auch mehrjährige vollzeitschulische Ausbildungen, die für eine Berufstätigkeit qualifizieren. Je nach gewünschtem Ausbildungsziel ist dazu der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis der Realschule bzw. ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Bildungsgänge, die eine berufliche Grundqualifikation oder Teilbereiche einer Berufsausbildung vermitteln, dauern ein bis zwei Jahre. Ausbildungsabschlüsse, die für eine Berufstätigkeit qualifizieren, können in zwei bis drei Jahren erworben werden. Dazu zählen die bundesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen (wie die Pflegeberufe oder Logopäde, Ergo- und Physiotherapeut) sowie ein breites Angebot von verschiedenen Berufsabschlüssen in den einzelnen Ländern.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Zertifikat der zuständigen Kammer wie dem Gesellenbrief der Handwerkskammern (HWK), dem Prüfungszeugnis (bis 31.08.2000: Kaufmannsgehilfenbrief) der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder dem IHK-Facharbeiterbrief.

Nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung besteht auch die Möglichkeit bestimmte Fächer an einer Hochschule zu studieren. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Hochschulstudium werden im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.

Eine Übersicht über alle Aus- und Weiterbildungsberufe sowie die dazugehörigen Ausbildungsordnungen finden sich auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Im Anschluss an eine erfolgreich bestandene Ausbildung besteht die Möglichkeit eine Aufstiegsfortbildung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu durchlaufen. Im Handwerksbereich oder der Landwirtschaft kann eine Meisterprüfung absolviert werden , welche zum Meisterbrief führt. Im IHK-Bereich kann eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt/in oder zum Fachkaufmann/-frau absolviert werden. Darüber hinaus wird in einigen Branchen die Aufstiegsfortbildung zum staatlich geprüften Techniker/in angeboten.

Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Techniker/innen) sowie Absolventen/innen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meister/innen oder Fachwirte/innen) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.

Zudem steht Absolventen der Aufstiegsfortbildungen auf post-sekundärer Ebene auch die dritte Stufe des IHK-Aufstiegsfortbildungssystems im tertiären Bildungsbereich offen. Hier können die Qualifikationen Geprüfte/r (Technische/r) Betriebswirt/in, Geprüfte Berufspädagoge/in oder Geprüfte/r Technische/r Industriemanager/in erlangt werden. Diese Abschlüsse sind vom Qualifizierungsniveau des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) politisch gleichwertig zum akademischen Master.

Im akademischen Bereich auf tertiärer Ebene hängen die Studienabschlüsse, die erworben werden können, vom Studiengang ab. Zu den wichtigsten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und der Doktor. Neben den Hochschulen werden in Deutschland auch die Berufsakademien und Fachakademien (in Bayern) bzw. Fachschulen dem tertiären Bereich zugerechnet. Der Aufbau des Studiums selbst wird gemäß den Landeshochschulgesetzen durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen autonom festgelegt werden.

Eine umfassende Grafik zum deutschen Berufsbildungssystem findet sich im Berufsbildungsbericht in den Hinweisen für Leser auf Seite XI.

Aktuelle Reformprozesse

Seit 2002 gibt es für einige Berufe die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung. In diesem Fall wird die Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung  ersetzt. Das Ergebnis fließt zu einem gewissen Anteil in die Abschlussnote ein.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links