Länderprofil
Abbildung Belgien flämisch

Belgien

Gültigkeit Seit 29.06.1983
Amtssprache Deutsch Französisch Niederländisch Belgien hat drei Amtssprachen: In der Region Flandern wird Niederländisch als Muttersprache gesprochen, in der Region Wallonien Französisch, und eine kleine Minderheit im grenznahen Osten Walloniens verständigt sich auf Deutsch. Die Hauptstadt Brüssel ist mit Niederländisch und Französisch zweisprachig.

Beschreibung

Das Berufsbildungssystem Belgiens ist dezentral organisiert. Damit liegt die Verantwortung der Ausgestaltung und Verwaltung des Berufsbildungssystems in dem Kompetenzbereich der Gemeinschaften (Flämische Gemeinschaft, Französischsprachige Gemeinschaft und Deutschsprachige Gemeinschaft).  Jedoch werden die verschiedenen Berufsbildungssysteme  mit wenigen Ausnahmen ähnlich ausgestaltet.

Flämische Gemeinschaft

Es besteht eine Schulpflicht für alle Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, ab 15/16 Jahren ist auch ein Teilzeitunttericht möglich. Nach dem erfolgreichen Abschluss der 6-jährigen Primarunterricht (lager onderwijs) erwerben die Schüler das Elementarbildungszertifikat („getuigschrift basisonderwijs“)  und kommen damit in den Sekundarbereich. Schüler, die diesen Abschluss nicht erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem in die Sekundarschule gehen.

Der Sekundarbereich gliedert sich in vier Stufen:

Die erste Schulstufe dauert zwei Jahre. und die Schüler erhalten am Ende das Zertifikat „getuigschrift van de eerste graad“

Die zweite Schulstufe dauert ebenfalls zwei Schuljahre und ist vier Bildungszweigen aufgeteilt:

  • der allgemeine Sekundarunterricht ( algemeen secundair onderwijs - ASO) bereitet auf die Hochschulbildung vor,
  • der künstlerische Sekundarunterricht (kunstsecundair onderwijs - KSO),
  • der technische Sekundarunterricht (technisch secundair onderwijs – TSO)
  • der berufliche Sekundarunterricht (beroepssecundair onderwijs -BSO), der Allgemeinbildung mit beruflichen Bildungsinhalten kombiniert.

Schüler der verschiedenen Bildungszweige erhalten am Ende dieser zwei Jahren das Zertifikat „getuigschrift van de tweede graad“.

Die dritte Schulstufe erstreckt sich ebenso auf zwei Jahre und ist wie die zweite Schulstufe in die vier Bildungszweige ASO, KSO, TSO und BSO unterteilt. Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts (ASO), des künstlerischen Sekundarunterrichts (KSO) und des technischen Sekundarunterrichts (TSO) erhalten am Ende der zwei Jahre das Abschlusszeugnis „Diploma van secundair onderwijs“, das gleichzeitig als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Schüler des beruflichen Sekundarunterrichts (BSO) erhalten am Ende der zwei Jahre das Zertifikat „studiegetuigschrift“. Es besteht die Möglichkeit ein zusätzliches siebtes Schuljahr des beruflichen Sekundarunterrichts (BSO) anzuschließem,  um die Hochschulzugangsberechtigung (Diploma van secundair onderwijs) zu erwerben. Bis 2009 gab es für die Schüler  des künstlerischen Sekundarunterrichts (KSO) und des technischen Sekundarunterrichts (TSO) ebenfalls ein siebtes vollzeitschulische Spezialisierungsjahr, das jedoch in den Bereich "Sekundär-zu-Sekundär" ( secundair-na-secundair), abgekürzt Se-n-Se, umgewandelt wurde, der auf dem Niveau zwischen dem Sekundarabschluss und der höheren Berufsausbildung eingeordnet wird. Der secundair-na-secundair Unterricht dauert ebenfalls ein Jahr und legt einen stärkeren Schwerpunkt auf die Praxis.

Die vierte Schulstufe wird als postsekundärer Bildungsgang bezeichnet. Sie wird nur im berufsbildenden Zweig, also beim BSO angeboten und beinhaltet  Ausbildungen im Kunst- und Modebereich. Bis 2009 gehörte hier auch die Ausbildung im Pflegebereich dazu, die nun aber der höheren Berufsausbildung zugeordnet ist. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und die Absolventen erhalten am Ende ihrer Ausbildung das „Diploma in de verpleegkunde“. Dieser Bildungsweg  ist sowohl für Inhaber des „Diploma secondair onderwijs“ als auch der „studiegetuigschrift“ zugänglich.

Ab dem Alter von 15 Jahren können Schülerinnen und Schüler den vollzeitlichen Bildungsweg verlassen und alternative Bildungswege wählen:

  • Teilzeitberuflicher Sekundarunterricht (Deeltijds beroepssecundair onderwijs -DBSO): Dieser wird von den Zentren für teilzeitberuflichen Sekundarunterricht (Centra voor deeltijds beroepssecundair onderwijs -CDO) sowie der Flämischen Agentur für unternehmerische Ausbildung (Vlaams Agentschap voor Ondernemersvorming - SYNTRA Vlaanderen) angeboten. Diese Ausbildungen sind überwiegend modular aufgebaut, deswegen gibt es i.d.R. keine bestimmte Ausbildungsdauer. Die Dauer der Ausbildungsprogramme liegt zwischen einem und drei Jahren. Die Schülerinnen und Schüler machen zusätzlich zum Schulunterricht Praktika in Unternehmen wenn sie in einem CDO sind. Bei den Ausbildungsprogrammen der SYNTRA-Zentren handelt es sich um duale Ausbildungsprogramme, d.h. dass Lehrlinge  vier Tage im Unternehmen und einen Tag im SYNTRA-Ausbildungszentrum sind. Es können verschiedene Abschlüsse erworben werden:
    • Das „Attest van verworven competenties”bekommen  diejenigen, die eine Ausbildung oder ein Modul ohne Erfolg besucht haben
    • Das “Deelcertificaat” ist für diejenigen, die ein Modul erfolgreich abgeschlossen haben
    • Das “Certificaat” ist für diejenigen, die eine Ausbildung erfolgreichabgeschlossen haben
    • Weitere sekundäre Abschlüsse wie das “getuigschrift tweede graad”, “Diploma secondair onderwijs” und “studiegetuigschrift”  

Berufliche Weiterbildungen werden von den Zentren für Erwachsenenunterricht (Centra voor Volwassenenonderwijs) angeboten. Der höhere Berufsunterricht ( hoger beroepsonderwijs, HBO) befindet sich auf der Qualifikationsstufe zwischen dem Sekundarunterricht und einem berufsbezogenen Bachelor.

Um zu einer Meister- oder Unternehmerausbildung (ondernemersopleiding) zugelassen zu werden, werden ausreichende grundlegende Fachkenntnisse und ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt, nicht unbedingt ein Gesellenabschluss. Die Kurse dauern in der Regel zwei Jahre für Handwerksberufe. Die Teilnehmer/innen erlernen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbständigen Leitung eines Unternehmens notwendig sind. Wenn die Lehrgänge erfolgreich absolviert wurden, erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis oder Diplom über die Unternehmensführung (getuigschrift of diploma bedrijfsbeheer), das sie berechtigt, ein Unternehmen zu gründen und auch auszubilden.

Quelle: Das Flämische Ministerium für Bildung und Ausbildung

 

Französischsprachige Gemeinschaft (Wallonien u. Brüssel)

Die Unterschiede zwischen dem flämischen und dem wallonischen Bildungssystem sind gering und betreffen vor allem den Sekundarbereich.

In Wallonien gibt es zwei Sekundarschultypen (Typ 1 entspricht der Gesamtschule und Typ 2 dem gegliederten Schulsystem). Der Gesamtschulbereich ist wesentlich stärker vertreten, lediglich in Brüssel gibt es noch einige Schulen des Typs 2, die damit eine Ausnahme darstellen.

Der Sekundarunterricht nach Typ 1 ist in drei jeweils 2-jährige Stufen gegliedert und entspricht damit dem flämischen System (s. o.).

Nach einer grundbildenden ersten Phase sind in der zweiten und dritten Phase Spezialisierungen möglich.

Insgesamt stehen im Sekundarbereich vier verschiedene Zweige zur Auswahl: allgemeinbildend, technisch, künstlerisch, berufsbildend.

Das Schulsystem nach Typ 2 hat folgende Struktur:

Zwei 3-jährige Phasen bestehend aus Unter- und Oberstufe mit den Zweigen allgemeinbildend, technisch-künstlerisch und berufsbildend (nur in der Oberstufe). Die Unterstufe vermittelt eine allgemeine Grundbildung, während in der Oberstufe eine Spezialisierung möglich ist.

Die Unterstufe schließt im allgemeinbildenden und technisch-künstlerischen Bereich mit dem Certificat d’enseignement secondaire inférieure (CESI) ab. Der berufsbildende Zweig bietet diesen Abschluss erst im ersten Jahr der Oberstufe an. Gleichzeitig kann in diesem Zweig als auch im technisch-künstlerischen Zweig das Certificat de qualification erworben werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit in der Spezialisierungsphase nach dem 5. Jahr ein Certificat de qualification in der jeweiligen Fachrichtungen zu erlangen.

Der Sekundarbereich wird  nach dem 6. Jahr mit einem der folgenden Abschlüsse verlassen:

  • Reguläres Abschlusszeugnis: Certificat de qualification (C.Q.)
  • Abschlusszeugnis berufsbildender Zweig (ohne Abschlussprüfung): Certificat d'études de sixième année de l'enseignement secondaire professionnel (C.E.6.P.)
  • Erweitertes Abschlusszeugnis: Certificat d’enseigenement supérieur (CESS). Das CESS kann in allen Zweigen erlangt werden, im berufsbildenden Zweig jedoch nur nach Abschluss eines zusätzlichen siebten Jahres.

Alle Typen der Sekundarschule führen zu einem Abitur (bei Bedarf kann ein siebtes Schuljahr angefügt werden). Das berufliche Abitur mit dem Abschluss Certificat de qualification berechtigt jedoch lediglich zu einem Studium von drei Jahren an einer nichtuniversitären Hochschule (s. u.).

Schüler, die den Weg zum Abitur nicht gehen, haben ab einem Alter von 15 Jahren die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung im dualen System zu absolvieren. Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungszentrum, CEFA (Centre d’Education et de formation en Alternance), statt. Die Ausbildung umfasst mindestens 600 Schulstunden theoretischen Unterricht im Jahr, verteilt auf mindestens 20 Wochen. Die Arbeit im Rahmen eines Industrielehrvertrags im Betrieb umfasst den gleichen Zeitrahmen.

In der französischen Gemeinschaft existieren 43 dieser Zentren (5 in Brüssel, 38 in Wallonien) mit 100 verschiedenen Ausbildungsgängen. Die Abschlusszeugnisse der dualen Ausbildung sind gleich den der schulischen Sekundarstufe (s. o.).

Nichtuniversitäre Hochschulen

Die nichtuniversitären Hochschulen bieten Kurzstudiengänge von drei Jahren Dauer an, die zum Abschluss bachelier professionnalisant führen. Kurzstudiengänge beinhalten eine auf die Praxis ausgerichtete Ausbildung und bereiten unmittelbar auf das Berufsleben vor.

 

Deutschsprachige Gemeinschaft

Gemäß Gesetz beträgt die Dauer der Schulpflicht in Belgiens deutschsprachiger Gesellschaft zwölf Jahre, vom 6. bis einschließlich 15. Lebensjahr im Vollzeitunterricht, danach besteht die Möglichkeit eines Teilzeitunterrichtes.

Die Primarschule umfasst 6 Schuljahre und nach erfolgreichem Abschluss erfolgt der Wechsel auf die Sekundarschule. Diese umfasst in der Regel ebenfalls sechs Jahre (bzw. sieben Schuljahre im berufsbildenden Unterricht). Der Sekundarunterricht wird in drei Stufen von jeweils zwei Schuljahren erteilt: die Beobachtungsstufe, die Orientierungsstufe und die Bestimmungsstufe. Ab der zweiten Stufe stehen drei Unterrichtsformen zur Wahl: der allgemein bildende Unterricht, der technische Unterricht und der berufsbildende Unterricht. Im berufsbildenden Unterricht kann die 3. Stufe 3 Schuljahre umfassen.

Ein erfolgreicher Abschluss der 3. Stufe führt zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, das den Zugang zu Hochschulstudien ermöglicht. Schüler im berufsbildenden Unterricht erhalten nach erfolgreichem Abschluss der 3. Stufe ein Studienzeugnis und einen Befähigungsnachweis. Im berufsbildenden Unterricht ist jedoch ein drittes Jahr in der 3. Stufe erforderlich, um auch das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts erlangen zu können.

Neben dem Vollzeitunterricht in der Regelschule gibt es noch verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsarten:

  • den Teilzeitunterricht für Jugendliche ab 15/16 Jahren in einem der beiden schulischen Teilzeitzentren. Die Ausbildung in den Zentren für Teilzeitunterricht wird mit einer Bescheinigung über den regelmäßigen Schulbesuch und gegebenenfalls mit einer Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse abgeschlossen.
  • den Sonderunterricht für Schüler (3 bis 21 Jahre) mit einer Behinderung in einem Zentrum für Förderpädagogik. Die Zentren für Förderpädagogik bieten Vor-, Primar- und Sekundarschul-unterricht an
  • den Lehrvertrag der mittelständischen Ausbildung für Jugendliche ab 15/16 Jahren: Eine vom IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in KMU) organisierte duale berufliche Ausbildung in einem Betrieb und in einem der beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (ZAWM). In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird in über 40 Berufsbereichen dual ausgebildet. Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahre. Für die allgemeine und fachtechnische Ausbildung sind gesetzlich 360 Stunden im ersten Ausbildungsjahr und 240 Stunden in den folgenden Ausbildungsjahren vorgeschrieben. Sie wird in zwei Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands (ZAWM Eupen und ZAWM Sankt Vith) an einem bis anderthalb Wochentagen vermittelt. Die betriebliche Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Unternehmen an dreieinhalb bis vier Wochentagen im Rahmen eines Ausbildungs-vertrages. Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres werden Prüfungen durchgeführt. Zusätzlich zur Gesellenprüfung am Ende seiner Lehrzeit muss der Lehrling einer Fachjury ein Gesellenstück vorlegen. Erfolgreiche Kandidaten erhalten einen anerkannten Abschluss, den Gesellenbrief, der ihnen die Ausübung eines Berufes und nach zusätzlicher Ausbildung und Prüfung den Erwerb des Meisterbriefes mit der Erlaubnis zur Betriebsführung ermöglicht.

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines 6. Sekundarschuljahres oder nach einer bestandenen Zulassungsprüfung können Jugendliche, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, im sogenannten ergänzenden berufsbildenden Unterricht eine dreijährige postsekundare Ausbildung in der Krankenpflege beginnen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist dies das einzige Studienangebot auf dieser ISCED 4 Ebene.

Im Oktober 2016 wurde eine Vereinbarung zwischen den Behörden der deutschsprachigen Gemeinschaft (IAWM und dem Ministerium) und deutschen Behörden unterzeichnet. Diese Vereinbarung bietet Tischlerlehrlingen die Möglichkeit, einen Gesellenbrief aus beiden Ländern zu erwerben, einen aus Belgien und einen aus Deutschland.  Um den Gesellenbrief beider Länder zu erhalten, muss der Lehrling zunächst die Ausbildung in einem Land erfolgreich abschließen und dann eine zusätzliche Prüfung im anderen Land ablegen. Diese Vereinbarung wurde geschlossen, um einem möglichen zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und könnte auf andere Berufe ausgeweitet werden.  Es wird erwartet, dass diese Maßnahme dazu beitragen wird, mehr Lernende zu gewinnen. (2018, CEDEFOP, 8)

Im Hochschulbereich gibt es seit dem 1. Juli 2005 die Autonome Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese neue Hochschule bietet zurzeit den Studenten in dreijährigen Studiengängen (ISCED 5B – Ebene) drei Erstausbildungen an: eine im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften und zwei im Fachbereich Bildungswissenschaften.

Landesspezifische Besonderheiten

Im Bundesstaat Belgien sind fünf Zuständigkeitsebenen zu unterscheiden:

  • die nationale Ebene,
  • die gemeinschaftliche, an den Sprachen orientierte Ebene: die Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft, die für personenbezogene Angelegenheiten verantwortlich sind, z.B. Bildung, Erziehung, Kultur,
  • die regionale, an den Gebieten orientierte Ebene: die Regionen Flandern, Wallonien und die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt, die z.B. für Wirtschaft, Beschäftigung, Ausbildung, Infrastruktur verantwortlich sind,
  • die Provinzebene,
  • die kommunale Ebene.

Alle fünf Zuständigkeitsebenen haben eine eigene Regierung und ein Parlament.

Aktuelle Reformprozesse

Alle Gemeinschaften arbeiten an der weiteren Implementiertung dualer Ausbildungsgänge.

Flämische Gemeinschaft

2015 hat die flämische Regierung ihr Reformvorhaben des Sekundarschulsystems verabschiedet. Es sollen Probleme wie frühzeitiger Schulabbruch oder der große Einfluss der sozio-ökonomischen Herkunft eines Kindes auf Schul- und Studienlaufbahn angegangen werden. Auf lange Sicht ist auch eine Abschaffung der unterschiedlichen Schularten der Sekundarstufe (ASO, KSO, TSO und BSO) geplant.

Am 1. September 2016 ist das Pilotprojekt "School desk on the workplace" gestartet. Diese gemeinsame Initiative des Flämischen Bildungs- und Wirtschaftsministerium soll auf lange Zeit gesehen zur Schaffung eines dualen Ausbildungssystems führen. Diese duale Ausbildung soll drei Jahre dauern und wird an 28 Schulen sowie 5 Syntra Center getestet.

 

Französischsprachige Gemeinschaft

Seit dem 1. September 2013 existieren in der Berufsausbildung modulare Abschlüsse, Certifications par unités d’acquis d’apprentissage (CPU), in folgenden vier Bereichen:

Kosmetiker(in), technischer Zweig

Kfz-Mechaniker(in), berufsbildender Zweig

Kfz-Mechaniker(in), technischer Zweig

Friseur(in), berufsbildender Zweig

 

Deutschsprachige Gemeinschaft

Seit 2012 befindet sich die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Planungs- und Konsolidierungsphase für eine Reform der Sekundarschulen. An folgenden Punkten soll gearbeitet werden:

  • Schulrückstand
  • Heterogenität und individuelle Förderung
  • Leistungsdruck

Ein großes Projekt in der Deutschsprachigen Gemeinchaft Belgiens seit 2014 ist die Harmonisierung und Systematisierung des beruflich-technischen Unterrichts und der mittelständischen Ausbildung. Das Hauptanaliegen ist die Förderung der Durchlässigkeit
zwischen der beruflichen Bildung im beruflich-technischen Sekundarunterricht und in der dualen mittelständischen Ausbildung.

 

Sekundär-zu-Sekundär

Ab dem Schuljahr 2009/2010  wurde das siebte vollzeitschulische Spezialisierungsjahr (drittes Schuljahr der dritten Schulstufe) des künstlerischen Sekundarunterrichts (KSO) und des technischen Sekundarunterrichts (TSO) umgewandelt in den Bereich "Sekundär-zu-Sekundär" (ndl. secundair-na-secundair), abgekürzt Se-n-Se, der auf dem Niveau zwischen dem Sekundarabschluss und der höheren Berufsausbildung eingeordnet wurde. Eine Übersicht der Bildungsgänge ist unter der Seite von Onderwijsaanbod abrufbar.

Außerdem wurde die Ausbildung der Pflegekunde (ndl. opleiding verpleegkunde), die vorher zur vierten Schulstufe des beruflichen Sekundarunterrichts (BSO) zählte, der höheren Berufsausbildung zugeordnet.

Die BSO-Ausbildungen Modegestaltung (ndl. modevormgeving BSO) und plastische Kunst (ndl. plastische Kunsten BSO) zählen weiterhin zur vierten Schulstufe.

 

Modulares System

Parallel zu den eher linearen Ausbildungswegen des beruflichen Sekundarunterrichts (BSO) wurde seit September 2000 ein modulares System eingeführt: Jedes Berufsfeld staffelt die Abfolge der Inhalte spezifisch und besteht jeweils aus einem oder mehreren Modulen. Absolventen können jeweils modulare Teilqualifikationen als auch die regulären Abschlüsse erwerben.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Flämische Gemeinschaft

 

Französischsprachige Gemeinschaft

  • Die Fédération Wallonie-Bruxelles ist für das wallonische Bildungswesen und speziell für die Berufsausbildung verantwortlich. Lediglich einige Rahmenbedingungen wie die Regelschulzeit und die Ausstellung von Diplomen fallen in die Verantwortung des Bundes.
  • Leforem ist ein Portal der Fédération Wallonie-Bruxelles rund um Ausbildung, Weiterbildung und Jobsuche.
  • Auf der Internetseite Gallilex stellt die französischsprachige Gemeinschaft Rechtstexte zur Verfügung.
  • Seit 2015 ist das OFFA für die dualen Ausbildungsgänge zuständig.
  • IFAPME organisiert die duale Ausbildung in Wallonien, SFPME in der Region Brüssel
  • Auf der Seite der Fédération Wallonie-Bruxelles findet sich eine Liste der verschiedenen CEFAs, in welchen der schulische Teil der dualen Ausbildung absolviert wird.

Weitere Organe und Träger:

 

Deutschsprachige Gemeinschaft

 

Informationen des Auswärtigen Amtes