Länderprofil
Abbildung Burkina Faso 1996

Burkina Faso

Gültigkeit Seit 09.05.1996
Amtssprache Französisch

Beschreibung

Burkina Fasos Berufsbildungssystem gliedert sich grob in zwei Zuständigkeitsbereiche.

Für die Abschlüsse der sog. „formation professionnelle“ (einfache berufliche Bildung) ist das Ministerium für Jugend, berufliche Bildung und Arbeit (Ministère de la jeunesse, de la formation professionnelle et de l’emploi - MJFPE) zuständig. Diese Abschlüsse werden im Rahmen des nicht-formalen und informellen Bildungswegs (éducation non-formelle et informelle) erworben.

Für die Abschlüsse der sog. „enseignement secondaire technique et professionnel“ (technische und berufliche Sekundarschulbildung) ist das Ministerium für Hochschulbildung, wissenschaftliche Recherche und Innovation (Ministère de l'Enseignement Supérieur, de la recherche scientifique et de l'Innovation - MESRSI) zuständig. Diese Abschlüsse werden im Rahmen des formellen Bildungswegs erworben.

Einige berufsbildende Ausbildungsgänge liegen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien wie beispielsweise dem Ministerium für Landwirtschaft oder dem Ministerium für Gesundheit.

Am Ende der verpflichtenden 6-jährigen Grundschule und dem Erwerb des Abschlusses „Certificat d’études primaires (CEP)“ besuchen alle Schüler/innen in der Regel die Sekundarschule. Im Sekundarbereich können die Schüler/innen innerhalb von vier Jahren entweder einen allgemeinen schulischen Abschluss „Brevet d’études du premier cycle (BEPC)“ oder einen beruflichen Abschluss in unterschiedlichen beruflichen Fachrichtungen „Certificat d'Aptitude Professionnelle (CAP)“ erwerben.

Inhaber des „Certificat d'Aptitude Professionnelle (CAP)“ können ein berufliches Lyzeum (Lycée Professionnel)  besuchen und innerhalb von 2 Jahren das „Brevet d'études professionnelles (BEP)“ erhalten. Mit diesem Abschluss wird keine Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Für Inhaber des „Brevet d’études du premier cycle (BEPC)“ besteht die Möglichkeit verschiedene Abschlüsse zu erlangen. So kann man an einem beruflichen Lyzeum innerhalb von 2 Jahren das „Brevet d'études professionnelles (BEP)“ oder nach 3 Jahren das „Baccalauréat Professionel“ erwerben. Das technische oder allgemeine Lyzeum bietet nach 3 Jahren die Prüfungen zum  Abschluss „Baccalauréat technique“ bzw. „Baccalauréat général“ an.

Im post-sekundären Bereich gibt es für Inhaber des Baccalauréat technique und des Baccalauréat général die Möglichkeit eine 2-jährige private Hochschule (Institution Privée d'Enseignement supérieur - IPES) zu besuchen, um dort den Abschluss „Brevet de Technicien Supérieur (BTS)“ zu erlangen.

Über den Weg der sog. „formation professionnelle“ können zwei verschiedene berufliche Abschlüsse erworben werden.

Die „Apprentissage“ stellt die einfachste Form der beruflichen Bildung dar und wird in der Regel als nicht-formelle Ausbildung angeboten. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen. Diese Form der Ausbildung findet vorwiegend im Betrieb statt und wird durch einen kleinen theoretischen Teil in einem sog. „Centre de Formation Professionnelle (CFP)“ ergänzt. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen 3 und 4 Jahren und endet mit dem „Certificat de Qualification (CQP)“.

Ein höherer Abschluss, das „Brevet de Qualification Professionnel (BQP)“, steht den Absolventen der Sekundarschule (mit oder ohne CAP bzw. BEPC) offen. Die Dauer der Ausbildung ist unterschiedlich.

Der Zugang zu allen Bildungswegen (bis auf die „Apprentissage“) erfolgt über eine zentrale Aufnahmeprüfung. Alle Abschlüsse des nationalen Systems werden erst nach Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung vergeben.

Landesspezifische Besonderheiten

Neben der formalen Ausbildung existiert eine nicht-formale Ausbildung, die in einem außerschulischen Rahmen stattfindet. Die Inhalte sind nicht vereinheitlicht und richten sich am Niveau der Lernenden und dem Bedarf des Umfelds aus – u. a. mit dem Ziel die Jugendlichen sozial zu integrieren.

Erklärung des Bildungsministeriums zur Alphabetisierung benachteiligter Jugendlicher in Burkina Faso aus dem Jahr 2011:

siehe Zusatzinformationen

Aktuelle Reformprozesse

In 2007 wurde ein neues Bildungsgesetz (Loi d'orientation) verabschiedet, welches das gesamte Bildungssystem regelt. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine grundlegende Reform des Bildungssystems, so dass sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetz aus 1996 ergeben.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Grundlage des Bildungssystems: Loi d’Orientation de l’Education N°013-2007/AN du 30 Juillet 2007

 

Informationen des Auswärtigen Amtes